Um die dringend erforderlichen Maßnahmen zur Sanierung der Altlasten und zur Wiedernutzbarmachung des NINO-Geländes durchzuführen, wurde am 28.10.1999 die NINO Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (NINO SEG) mit einer Stammeinlage von 250.000 € gegründet.
In dieser Gesellschaft haben sich der für die Altlastensanierung verantwortliche Landkreis Grafschaft Bentheim, die für die Entwicklungsplanung zuständige Stadt Nordhorn, die für das Projektmanagement zuständige GFS - Gesellschaft für Stadterneuerung mbH sowie ein mittelständisches Nordhorner Unternehmen zusammengeschlossen.
Die Aufgaben der Gesellschaft sind:
- Untersuchung, Sicherung, Sanierung der vorgefundenen Altlasten,
- Umnutzung erhaltenswerter Bausubstanzen,
- Abriss nicht erhaltenswürdiger Gebäude,
- Erschließung, Entwicklung und Vermarktung des sanierten Geländes,
- Wahrnehmung der Aufgaben des Sanierungstreuhänders für die Stadt Nordhorn.
Wesentliches Ziel ist die Realisierung einer attraktiven Nachfolgenutzung bestehend aus Gewerbe-, Misch- und Wohnnutzung
Aufsichtsrat (politische Vertreter):
Landrat Friedrich Kethorn (AR-Vorsitzender)
Bürgermeister Meinhard Hüsemann (stellv. AR-Vorsitzender)
Karl-Heinz Büld
Eugen Dörenkämper
Lothar Floreck
Erika Meier-Schinke
Annelies Pötter
Gesellschafterversammlung (politische Vertreter):
Landrat Friedrich Kethorn
Bürgermeister Meinhard Hüsemann
Henning Lindschulte
Theo Kramer
Hans-Werner Schwarz
Friedel Witte
Geschäftsführung:
Gerhard Woltering
Gegen Übernahme der Altlastensanierungsverpflichtung hat der Konkursverwalter der NINO AG i.K. das ehemalige Firmengelände unentgeltlich der NINO SEG übereignet sowie die Versicherungsansprüche und die Barmittel aus der Konkursmasse übertragen.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim und die Stadt Nordhorn haben sich ihrerseits verpflichtet zur Sanierung des Geländes öffentliche Fördermittel einzuwerben und den noch verbleibenden Verlust der Gesellschaft zu jeweils 50 % auszugleichen.
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